Heiligenstadt: „Land kommt seiner Verantwortung nach und unterstützt die Schulträger in diesem Jahr mit 17,5 Millionen Euro und ab 2016 mit 30 Millionen Euro“
Schulen in öffentlicher Trägerschaft erhalten einen finanziellen Ausgleich für Kosten, die ihnen wegen der Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen entstehen.

Die Mitglieder des Niedersächsischen Landtags haben am Mittwoch (11.11.2015) ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, in dem ein finanzieller Ausgleich für entsprechende Investitionen an Schulen in Kommunen vorgesehen ist. Er beträgt im laufenden Haushaltsjahr 11,7 Millionen Euro, ab dem Haushaltsjahr 2016 jährlich 20 Millionen Euro. Grundlage des Gesetzes ist eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden. Die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt begrüßte die neue Regelung, die den öffentlichen Schulträgern Rechtssicherheit gebe: „Damit folgt das Land dem Konnexitätsprinzip und kommt seinem Verfassungsauftrag und seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen nach, die durch bauliche und sonstige Maßnahmen die Inklusion an ihren Schulen sicherstellen und deshalb eine große Last tragen.“
Das Land zahlt den örtlichen Trägern der Sozialhilfe und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe außerdem als freiwillige Leistung eine jährliche Inklusionspauschale, um sie bei Personalkosten im Zusammenhang mit der inklusiven Schule zu unterstützen. Dafür sind 2015 anteilig 5,8 Millionen und ab dem Haushaltsjahr 2016 jeweils 10 Millionen Euro vorgesehen. Bis zum 31. Juli 2018 findet eine Überprüfung der Förderung statt. „Insgesamt unterstützt das Land die Schulträger in diesem Jahr mit 17,5 Millionen Euro und ab 2016 mit 30 Millionen Euro jährlich bei der Umsetzung der Inklusion“, so Heiligenstadt.

Mit dem Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule vom 23. März 2012 ist in Niedersach-sen der schulische Teil des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Schulrecht des Landes umgesetzt worden. Seitdem wer-den öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft schrittweise umgestaltet. Die schulische Inklusion erfordert diese Umgestaltung des von den kommunalen Trägern vorzu-haltenden Schulangebots.
In ihrer Rede im Landtag betonte die Ministerin außerdem, dass die Landesregierung selbstverständlich auch die Schulen in freier Trägerschaft im Blick habe und auch diese Schulen auf ihrem Weg zu inklusiven Schulen unterstütze. „Die Finanzierungsregeln der öffentlichen Schulen und der Schulen in freier Trägerschaft stehen jedoch auf ganz unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen. Zudem sind Schulen in freier Trägerschaft nicht wie öffentliche Schulen zur Aufnahme und Beschulung von Schülerinnen und Schülern verpflichtet. Schülerinnen und Schüler haben keinen Rechtsanspruch darauf, von einer freien Schule aufgenommen zu werden. Darum kann der Konnexitätsanspruch nicht auf die Schulen in freier Trägerschaft ausgeweitet werden.“ Dies schließe jedoch aber nicht aus, dass die Landesregierung - ähnlich wie in Nordrhein-Westfalen - mit den Freien Schulen in Verhandlungen dazu treten werde, so die Ministerin. Erste Termine seien bereits angesetzt.