Liebe Genossinnen und Genossen,

vor uns liegt der letzte Plenarabschnitt vor der Sommerpause.

In dieser Plenarsitzungswoche des Niedersächsischen Landtags ist es endlich soweit – mit den Stimmen der Regierungskoalition aus SPD und CDU werden wir die Abschaffung der Kindergartengebühren in Niedersachsen ab dem 1. August 2018 beschließen! Damit lösen wir ein zentrales Wahlversprechen ein und sorgen für eine historische Entlastung von Familien in unserem Land.

Die SPD ist die Partei der Chancengerechtigkeit! Nach der Abschaffung der Studiengebühren im Jahr 2013 haben wir mit der Abschaffung der Kindergartengebühren einen weiteren entscheidenden Schritt auf dem Weg zur gebührenfreien Bildung in Niedersachsen gemacht. Die Bildungschancen dürfen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen, das ist unsere feste Überzeugung, für die wir auch in Zukunft weiterkämpfen werden.

Mit unserer Aktuelle Stunde möchten wir auf die vermehrten und stärker werdenden Wetterextreme aufmerksam machen. Unter dem Titel „Zunehmenden Wetterextremen begegnen – Hochwasservorsorge, Küsten- und Klimaschutz verstärken“ setzen wir uns für verbesserte Schutzmaßnahmen ein, die vor allem präventiv wirken sollen. Die Zunahme von langer Trockenheit, örtlich begrenzte Starkregenereignisse und der stetig steigende Meeresspiegel, sind Zeichen, dass wir dringend mehr Mittel für den Hochwasserschutz im Binnenland und auch einen verbesserten Küstenschutz benötigen. Das Land trägt hierbei eine Verantwortung und wird in Zukunft noch enger mit den Kommunen arbeiten und versteht sich hierbei als Partner.

Gesetze der Landesregierung:

TOP 2 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über die Feiertage (Drs. 18/827; Abschließende Beratung)

Die Landesregierung schlägt den Reformationstag als neuen Feiertag für Niedersachsen vor. Die anderen Nordländer haben den Reformationstag ebenfalls beschlossen oder stehen kurz davor.

TOP 5 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs (Drs. 18/455; Abschließende Beratung)

Der Gesetzesentwurf war bereits im Mai 2017 im Landtag eingebracht worden, konnte jedoch wegen der verkürzten Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden. Er war dort bei der schriftlichen Anhörung der Verbände auf grundsätzliche Zustimmung gestoßen. Grund für die Novellierung des SGB VIII war der Anstieg der Zahl unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher.

Das Landesjugendamt weist ausländische Kinder und Jugendliche, die unbegleitet nach Deutschland gekommen sind und deren Personensorge- oder Erziehungsberechtigte sich nicht im Inland aufhalten, jeweils einem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Inobhutnahme zu. Dabei waren die unbegleiteten ausländischen Minderjährigen im Bundesgebiet sehr ungleich verteilt. Bei der Zuweisung soll auch die Einwohnerzahl im Zuständigkeitsbereich der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe berücksichtigt werden. Dabei soll dem Wunsch eines örtlichen Trägers, ihm mehr Kinder und Jugendliche zuzuweisen, als sich nach der Einwohnerzahl ergeben würden, entsprochen werden. Das Land Niedersachsen gewährt den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe über die Kostenerstattung hinaus eine einmalige Verwaltungskostenpauschale für jede in diesem Kontext zugewiesene Person. Über die Höhe der Verwaltungskostenpauschale schließen das Land und die kommunalen Spitzenverbände eine Vereinbarung.

Zu unseren Gesetzen und Anträgen:

TOP 14 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (Drs. 18/656; Abschließende Beratung)

Mit der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfes von SPD und CDU zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder haben wir als Koalition zwei zentrale Vorhaben auf den Weg gebracht. Das erste ist die gesetzliche Regelung für die Elternbeitragsfreiheit und das zweite die Übertragung der vorschulischen Sprachförderung auf die Kitas.

Mit der Einführung der Elternbeitragsfreiheit zum 01.08.2018 setzen wir eines der zentralen Wahlkampfversprechen der SPD um. Nach intensiven Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden konnten wir uns weitgehend auf einen Systemwechsel einigen. Anders als bei der Finanzierung des beitragsfreien dritten Kita-Jahres wird die Elternbeitragsfreiheit von nun an über die Erhöhung der Finanzhilfe zu den Personalaufgaben auf 55 % finanziert, die bis zum Kita-Jahr 2021/2022 dann schrittweise auf 58 % anwächst. Dieser Systemwechsel hat den Vorteil, dass die Finanzierung der Personalkosten somit nicht nur erhöht, sondern auch dynamisiert wird.

Das zweite Element der nun auf den Weg gebrachten Kita-Reform ist die Übertragung der vorschulischen Sprachförderung von der Grundschule auf die Kita. Damit sorgen wir für eine rechtsverbindliche Regelung der Sprachförderung in der Kita und mit der Bereitstellung von 32,545 Mio. € pro Kindergartenjahr auch für eine Finanzierung dieser Sprachförderung. Die Sprachförderung, die auch jetzt schon in den Kitas durchgeführt wurde, wird mit dem Gesetzentwurf auch im Bildungsauftrag verankert.

TOP 15 Frühkindliche Bildung voranbringen (Drs. 18/1069; Erste Beratung)

Nach der Einführung der Elternbeitragsfreiheit im Kindergarten, der Stärkung der Sprachförderung in den niedersächsischen Kindertagesstätten und der stufenweisen Einführung einer dritten Fachkraft in Krippengruppen ist der nächste Schritt die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und eine Attraktivitätssteigerung des Berufes der Erzieherin/des Erziehers. Wir fordern u.a., dass ein Stufenplan zur Fachkraft-Kind-Schlüssel Verbesserung kommen soll, der Quereinstieg in den Beruf des Erziehers/ der Erzieherin vereinfacht wird, zusätzliche Krippenplätze geschafft werden, die Schulgeldfreiheit für die Ausbildung an allen Schulen in freier Trägerschaft eingeführt wird, eine dualisierte Ausbildung mit Ausbildungsvergütung kommt und Weiterbildungsangebote für das Fachpersonal ausgebaut wird. Mit diesem weiteren Schritt soll die Qualität der Betreuung von Kindern in den Einrichtungen gesichert und verbessert werden.

TOP 17 Masterplan Digitalisierung: Niedersachsens digitale Zukunft gestalten (Drs. 18/36; Abschließende Beratung)

Die digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft nimmt immer stärker Fahrt auf. Damit Niedersachsen im Wettbewerb der Länder, aber auch international bestehen kann, müssen die bisherigen Anstrengungen im Bereich der digitalen Transformation fortgeführt, gestärkt und ausgebaut werden. Hierzu zählen insbesondere der beschleunigte Breitbandausbau, der Lückenschluss im Mobilfunk, die Bereitstellung einer WLAN-Infrastruktur sowie ein rechtlicher Rahmen für den Einsatz digitaler Technologien, u. a. in Wirtschaft, Verkehr, Wissenschaft, Gesundheit und schulischer Bildung. Wir fordern das Land auf, bis zum Jahre 2022 1 Milliarde Euro an Landesmitteln für die Digitalisierung und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes bereitzustellen.

TOP 36 Auswirkungen des Brexit auf die niedersächsische Fischfangindustrie begrenzen – Fanggebiete für die Hochseefischerei erhalten (Drs. 18/1070; Erste Beratung)

Die deutsche Fischereiflotte (Kleine Hochseefischerei und Große Hochseefischerei) ist bisher u. a. in der 200-Seemeilenzone des Vereinigten Königreichs, in norwegischen und grönländischen Gewässern aktiv. Sollte es zu einem harten Brexit kommen, wird Fischfang in diesen Gebieten künftig nicht mehr im bisherigen Rahmen möglich sein. Rund 50 % der Fangmengen und etwa 31 % des Gesamterlöses der deutschen Fischerei werden aus Fängen in der britischen AWZ erwirtschaftet. Die Landesregierung wird u.a. gebeten, auf europäischer Ebene und gegenüber dem Vereinigten Königreich dafür zu werben, dass dem Thema Fischerei in den Verhandlungen eine hohe Priorität eingeräumt wird; sich dafür einzusetzen, dass die bisherigen Zugangsrechte nicht eingeschränkt werden und dass die nachhaltige Bewirtschaftung auf Basis der Fangempfehlung des Internationalen Rates für Meeresforschung befolgt wird.

TOP 42 Begleitetes Fahren ab 16 (Drs. 18/1072; Erste Beratung)

Die bundesweite Einführung des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren hat zu einer spürbaren Verbesserung der Verkehrssicherheit insbesondere in der Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen geführt. So hat sich das Unfallrisiko von Fahranfängern bundesweit um rund 20 % verringert. Vor diesem Hintergrund fordern wir in enger Abstimmung mit dem Bund sowie den Ländern Schleswig-Holstein und Brandenburg u.a. die Umsetzung eines Modelversuches zum Begleiteten Fahren ab 16 Jahren und bitten die Landesregierung, weitere Diskussionsprozesse auf europäischer Ebene zu begleiten und über die Landesvertretung in Brüssel für eine Zustimmung des Europäischen Parlamentes zu einer Anpassung der Führerscheinrichtlinie zu werben.

Herzliche Grüße und eine erholsame Sommerpause!