Meine Einkünfte

Meine Einkünfte

Grundlage der Bezahlung der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags ist das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtags (Niedersächsisches Abgeordnetengesetz), das Sie über den nachfolgenden Link zu den Internetseiten des Niedersächsischen Landtages einsehen können unter:
„ www.landtag-niedersachsen.de “

Ich erhalte nach der Änderung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetz mit Wirkung ab 01.Juli 2012 eine monatliche Grund-
entschädigung von 6.108,00 Euro.

Dieser Betrag ist zu versteuern.
Ich habe Steuerklasse I.

Diese Grundentschädigung wird zwölfmal pro Jahr ausgezahlt.
Die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages erhalten keine weiteren Zuwendungen wie z.B. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld.

Außerdem erhalte ich eine monatliche, steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von 1048,00 €, die im Rahmen meiner Abgeordnetentätigkeit verwendet werden darf.
Hiervon bezahle ich z. B. die Mietkosten für mein Bürgerbüro, Büromaterial, Telefon- und Portokosten, Sach- und Geldspenden im Rahmen meiner Abgeordnetentätigkeit an Vereine, Verbände und Initiativen im Wahlkreis, Veranstaltungen etc.
Für Sitzungen des Landtages, der Fraktion und für Ausschusssitzungen erhalte ich ein Tagegeld in Höhe von 15,00 €.
Ich habe einen Büroraum im Gebäude des Niedersächsischen Landtages. Die Grundausstattung mit Schreibtisch und Stühlen, Telefon und ein PC mit Internetzugang werden den Abgeordneten vom Niedersächsischen Landtag für die Dauer der Abgeordnetentätigkeit bereitgestellt.


Ich beschäftige eine Mitarbeiterin mit 30 Wochenstunden.
Die Gehaltskosten werden vom Niedersächsischen Landtag gezahlt.
Für Dienstreisen stellt mir der Niedersächsische Landtag eine Netzkarte der Deutschen Bahn (1.Klasse) für Fahrten in Niedersachsen und nach Berlin zur Verfügung.
Beschäftigt war ich als Gewerkschaftssekretär bei der Gewerkschaft verdi.
Seit meiner Wahl in den Niedersächsischen Landtag (2008) bin ich bei meinem Arbeitgeber ohne Zahlung von Bezügen beurlaubt.

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