Die Veranstaltung im Restaurant im Innerstebad war ein voller Erfolg. Etwa 100 Interessierte kamen um Klarheit zu bekommen. Frau Konrad und Herr Müller als Vertreter der Stadtverwaltung erläuterten die Handhabung des Gesetzes.

Vereine, Verbände, Kirchengemeinden Kindergärten oder ähnliche Institutionen brauchen ihre Veranstalzungen nicht anzeigen, wenn der Erlös zur Mitfinanzierung dient. Jedoch bei einer überörtlichen Bedeutung oder wenn Sicherheitsbelange berührt werden, z.B. Innerstefest, Maimarkt oder Oster/Herbstfeuer, muß 4 Wochen vorher eine anzeigepflichtig. Ein polizeiliches Führungszeugniss wird in den meisten Fällen nicht verlangt, da die meisten Veranstalter der Verwaltung als zuverlässig bekannt sind.

Die Gebühren für die Genhmigung liegen zwischen 22,00 und 28,00 Euro. Dies gilt nur für die Stadt Sarstedt, da die Gebührensätze nicht kreisweit einheitlich geregelt sind. Auch die Anwendung des Gesetzes kann örtlich abweichen.

2012 0529 Spd Gastst _ttengesetz 007
Markus Brinkmann, Ernst Müller und Frau Konrad
2012 0529 Spd Gastst _ttengesetz 003