Wirtschaftsminister fährt ein in Schacht Fürstenhall bei Giesen

Mit Nachdruck hat sich Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies am Mittwoch (25.03.2014) für eine Zukunft des Kalibergbaus in Niedersachsen stark gemacht. „Ich möchte, dass so viele Arbeitsplätze wie möglich und auch das industrielle Knowhow in Niedersachsen erhalten bleiben.

Dabei müssen natürlich auch die Belange des Umweltschutzes nach dem Stand der Technik bestmöglich berücksichtigt werden“, sagte Minister Lies anlässlich einer Besichtigung des seit Jahrzehnten ruhenden Bergwerkes Siegfried-Giesen am Mittwoch. Überlegungen, die Wiederaufnahme des Bergbaus zu ermöglichen, ohne jedoch Rückstände aufzuhalden, steht der Wirtschaftsminister mit Skepsis gegenüber: „Natürlich wird auch diese Variante ernsthaft mit überprüft werden. Meine Einschätzung ist jedoch: Aufgrund bisheriger Erfahrungen ist der wirtschaftliche Betrieb eines Kalibergwerkes ohne Halde derzeit kaum möglich. So werden heute weltweit ca. 80 Prozent der Kalirückstände aufgehaldet. Ich betone, dass das Projekt für Giesen 900 direkte und indirekte Arbeitsplätze bringen kann. Ich weise im Übrigen darauf hin, dass der Landkreis Hildesheim als untere Naturschutzbehörde für das geplante Projekt bereits ein Raumordnungsverfahren durchgeführt und in seiner landesplanerischen Feststellung vom 22.11.2013 aufführt, dass eine Halde mit den Erfordernissen der Raumordnung einschließlich der Belange des Umweltschutzes vereinbar ist. Klar ist, dass die Innerste und andere Gewässer durch das Gesamtvorhaben künftig keine zusätzliche Belastung erfahren.“ Zum Hintergrund: Aufgrund der weltweit steigenden Nachfrage nach Kalidüngemitteln beabsichtigt das Unternehmen K+S Kali GmbH, das im Jahr 1987 stillgelegte Kalibergwerk Siegfried-Giesen wieder in Betrieb zu nehmen. Dieses Bergwerk wurde bisher als potenzielles Reservebergwerk offengehalten. Die K+S Kali GmbH vermutet am Standort rund 53 Mio. Tonnen an Kalirohsalzen, die einen Betrieb des Bergwerkes bis zu 40 Jahren ermöglichen würden. Nachdem das Unternehmen die technischen, betriebswirtschaftlichen und marktseitigen Aspekte in einer umfangreichen Machbarkeitsstudie positiv beurteilt hat, wurde das Vorhaben im Februar 2015 offiziell beantragt und das Genehmigungsverfahren eingeleitet. Derzeit läuft das nach Bundesberggesetz notwendige Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung. Dabei wird die Öffentlichkeit, deren Belange durch das Vorhaben betroffen sind, und die Behörden, deren Aufgabenbereiche durch das Vorhaben berührt werden, von Anfang an einbezogen. Verfahrensführende Behörde ist das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie des Landes Niedersachsen (LBEG). Festzuhalten ist, dass der Antragentwurf ein speziell auf die Rohsalzzusammensetzung des Werkes Siegfried-Giesen angepasstes Aufbereitungsverfahren vorsieht. Dieses trockene Aufbereitungsverfahren wird erstmals allein und nicht in Kombination mit einem nassen Aufbereitungsverfahren eingesetzt. Dadurch kann erstmals weltweit ein Aufbereitungsverfahren ohne Wassereinsatz und damit ohne Salzabwasseranfall angewendet werden. Durch Nutzung von Nebenmineralien beträgt die Wertstoffausbeute ca. 39 Prozent, was weltweit einem sehr hohen Verwertungsgrad entspricht. Insofern fallen produktionsbedingt keine Abwässer an. Die am Standort Siegfried Giesen geplante Form zur Aufhaldung auf einer Flachhalde stellt ein weltweites Novum dar, da diese bereits während der Betriebsphase von Beginn an Stück für Stück abgedeckt und begrünt wird. Damit kann der Anfall von hochmineralisiertem Haldenwasser bereits in der Aufhaldungsphase wirkungsvoll minimiert werden. Während des Bergwerkbetriebs sollen die Rückstände auf dieser Basisabdeckung im flach ansteigenden Winkel abschnittsweise aufgehaldet werden – bis zu einer Gesamthöhe von 50 bis 70 Metern. Die bereits fertig aufgeschütteten Abschnitte könnten auf diese Weise zeitnah abgedeckt und begrünt werden (2,2 m Pflanzschicht + 0,8 m Drainage-/Dichtungsschicht), während nach oben weiter aufgehaldet würde. Die Vegetation auf dem bereits begrünten Bereich nähme das Regenwasser auf bzw. ließe es verdunsten. Bei starken Niederschlägen, die auf die abgedeckten und begrünten Haldenabschnitte fallen und nicht mehr von der Vegetation aufgenommen werden könnten, würde es sich nur noch um Oberflächenwasser handeln, das weitgehend chloridarm wäre. Es würde in Speichern gesammelt und gemäß wasserrechtlicher Vorschriften kontrolliert in den Vorfluter Innerste geleitet bzw. anteilig im Produktionsprozess verwertet werden. In Niedersachsen müssen entsprechend der landesrechtlichen Vorgaben die entstanden Abbauhohlräume des Kalibergbaus so schnell wie möglich versetzt (d.h. aufgefüllt) werden. Zur Erfüllung dieser Vorgabe sieht der Antragsentwurf der K+S Kali GmbH auch die Verwendung von Rückständen aus der Kaliaufbereitung vor, wobei rund zwei Drittel der anfallenden Rückstände zu diesem Zweck verwendet werden. Eine höhere Versatzmenge ist allerdings, im gleichem Umfang, in dem abgebaut wird, verfahrenstechnisch nicht möglich, da das eingebrachte lose Material nicht mehr die Dichte des ursprünglichen vorhandenen Gesteins aufweist. Minister Lies abschließend: „Es ist in der heutigen Zeit überhaupt kein Genehmigungsverfahren mehr denkbar, das die Belange des Umweltschutzes nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt. Wir sind heute so weit, dass wir die Probleme der Salzbelastung von Gewässern mit technischen Mitteln und klugen Konzepten minimieren können. Wir sollten diesen Weg positiv begleiten. Es hängen viele hundert Arbeitsplätze davon ab. Das Werk Sigmundshall bei Wunstorf ist der derzeit letzte aktiv betriebene Standort für den Kalibergbau in Niedersachsen. Die Förderung dort wird voraussichtlich 2021 eingestellt. Ich möchte, dass es dann in Giesen weitergeht, damit die Kumpel und der Bergbau eine Zukunft haben.“

Kontakt: Stefan Wittke Leiter Pressestelle Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Friedrichswall 1, 30159 Hannover Telefon: 0511 120-5427 Stefan.wittke@mw.niedersachsen.de Mira Langel Pressestelle Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Friedrichswall 1, 30159 Hannover Telefon: 0511/120-5429 Mobil: 0163/7497849 E-Mail: mira.langel@mw.niedersachsen.de